Theorie & Praxis
Die Ausbildung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Voraussetzung zum Ablegen der praktischen Prüfung ist die bestandene Theorieprüfung.
Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres erfolgen.
Theoretische Ausbildung
Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse verschieden. Der Lehrplan für die theoretische Ausbildung ist in der FahrschAusbO (§ 6) festgelegt. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters (je nach Klasse) abgelegt werden.
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Praktische Ausbildung:
Die praktische Prüfung darf einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters (je nach Klasse) abgelegt werden.
Wie viele Fahrstunden werden benötigt?
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden ist abhängig von Motivation und Mitarbeit.
Nach der FahrschAusbO (§ 6) hat der Fahrschüler so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt.
Zusätzlich sind folgende Ausbildungsfahrten vom Gesetzgeber gefordert: