Theorie & Praxis

Die Ausbildung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Voraussetzung zum Ablegen der praktischen Prüfung ist die bestandene Theorieprüfung.

Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres erfolgen.

Theoretische Ausbildung

Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse verschieden. Der Lehrplan für die theoretische Ausbildung ist in der FahrschAusbO (§ 6) festgelegt. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters (je nach Klasse) abgelegt werden.

Mit modernsten Unterrichtsmedien sowie neuester Software gestalten wir einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht.

  • Probeunterrichtsstunde möglich

  • Unterrichtszeiten:
    Montag und Mittwoch 19.00 bis 20.30 Uhr

  • freies Lernen ab 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn

Theoretischer Mindestunterricht:

Bei Ersterwerb: 12 x 90 Minuten (Grundunterricht) +
2 x 90 Minuten klassenspezifisch Klasse B
Bei Erweiterung: 6 x 90 Minuten (Grundunterricht) +
2 x 90 Minuten klassenspezifisch Klasse B

Praktische Ausbildung:

Die praktische Prüfung darf einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters (je nach Klasse) abgelegt werden.

Wie viele Fahrstunden werden benötigt?

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden ist abhängig von Motivation und Mitarbeit.
Nach der FahrschAusbO (§ 6) hat der Fahrschüler so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt.

Zusätzlich sind folgende Ausbildungsfahrten vom Gesetzgeber gefordert:

  • B197-/Automatikausbildung auch auf Elektrofahrzeug möglich

  • Fahrerlaubnis für PKW und Anhänger (BE, B96) möglich
  • begleitendes Fahren ab 17 Jahren

Besondere Ausbildungsfahrten Klasse B/B197:

5 Fahrstunden: Schulung auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden: Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße
3 Fahrstunden: Schulung bei Dämmerung o. Dunkelheit

Besondere Ausbildungsfahrten Klasse BE:

3 Fahrstunden: Schulung auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunde: Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße
1 Fahrstunde: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Ausbildung B96:
Die Schulung besteht aus folgenden Teilen:

Gesamtdauer der Schulung 7 x 60 Min.
Theoretische Schulung mind. 2,5 x 60 Min. (= 150 Min.)
Praktischer Übungsstoff mind. 3,5 x 60 Min. (= 210 Min.)
Fahrpraktische Übungen mind. 60 Min. je Teilnehmer