Häufig gestellte Fragen
Im April 2021 wurde die Schlüsselzahl B179 eingeführt.
Die Schlüsselzahl B197 befähigt nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug auch zum Führen eines PKW mit Schaltgetriebe. Voraussetzungen dafür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem PKW mit Schaltgetriebe und eine 15-minütige Testfahrt zum Erlangen der Schaltkompetenz mit einem Fahrlehrer.
Jeder Fahrschüler kann selbst entscheiden, welche Art der Ausbildung/Prüfung er absolvieren möchte.
Zur Beantragung deiner Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle benötigst du einige Dokumente, welche du unter anderem bei deiner Anmeldung in unserer Fahrschule erhältst. Außerdem müssen folgende Unterlagen/Nachweise vorgelegt werden:
- 1 bis 2 biometrische Passbilder
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr, vom Optiker oder Arzt)
- Teilnahmebescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Abgaben/Gebühren für die Beantragung des Führerscheins: ca. 50,00 Euro, bei BF17 ca. 10-20 Euro zusätzlich je eingetragene Begleitperson
Bitte beachten: Die Stadt Schwabach vergibt nur Online-Termine für die Antragstellung unter www.stadt-schwabach.de/führerscheinstelle
Eine Vorhersage der gesamten Ausbildungskosten für den Führerschein ist nicht möglich, da diese individuell von der benötigten Anzahl an Fahrstunden abhängig sind. Gerne lassen wir dir eine Übersicht unserer Preise zukommen. Nimm hierfür einfach Kontakt mit uns auf.
Nein, die Kosten unterscheiden sich nicht. Es gelten die selben Gebühren und benötigten Fahrstundenpreise.
Nein, du kannst einfach 30 Min. vor Unterrichtsbeginn zu uns in die Fahrschule kommen.
Gerne kannst du unsere „Online-Voranmeldung“ nutzen, so wird deine Anmeldung einfacher und wir haben mehr Zeit für deine Beratung.
Bringe zur Anmeldung bitte deinen gültigen Ausweis oder Reisepass mit. Solltest du schon Unterlagen/Nachweise für deine Antragstellung haben, kannst du diese gerne zur Überprüfung durch uns mitbringen.
Die Anmeldegebühr und die Kosten für Lehrmaterialien sind bei bzw. kurz nach deiner Anmeldung fällig. Die Kosten für Fahrstunden sind bei Leistung oder im Voraus fällig. Jede/r Fahrschüler/in hat bei uns sein eigenes „Konto“ auf das beliebig Guthaben aufgeladen werden kann. Über unsere „FAHRSCHULCAMPUS-App“ kannst du deinen Kontostand jederzeit einsehen und dein Konto bei Bedarf wieder aufladen. Bitte beachte, dass wir nicht in Vorleistung gehen und dein Konto immer ausgeglichen sein muss.
Für spezielle Zahlungsmodelle kann bei uns individuell angefragt werden.
Deine Ausbildung ist abhängig von:
- Anzahl benötigter Fahrstunden
- Anzahl benötigter Theorieunterrichte
- Anzahl Theorieunterrichte und Fahrstunden pro Woche
Wir empfehlen 2 Theorieeinheiten a 90 Min und 3-4 Fahrstunden pro Woche.
Durchschnittliche Ausbildungsdauer:
- Klasse B/B197: ca. 2 – 3 Monate
- Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis: 3 – 4 Wochen
Bitte beachten: Die Beantragung und Bearbeitung des Führerscheinantrag seitens der Führerscheinstellen nimmt unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Auf die Dauer hierfür haben wir als deine Fahrschule keinen Einfluss.