Klasse B

Klasse BE

Klasse B96

Klasse B

B/B197/BF17

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Eingeschlossene Klassen:
AM und L

B197

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),
Vorbesitz Führerscheinklasse B
notwendig

Eingeschlossene Klassen:
keine

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),
Vorbesitz Führerscheinklasse B
notwendig

Eingeschlossene Klassen:
keine