Im April 2021 wurde die Schlüsselzahl B179 eingeführt.

Die Schlüsselzahl B197 befähigt nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug auch zum Führen eines PKW mit Schaltgetriebe. Voraussetzungen dafür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem PKW mit Schaltgetriebe und eine 15-minütige Testfahrt zum Erlangen der Schaltkompetenz mit einem Fahrlehrer.

Jeder Fahrschüler kann selbst entscheiden, welche Art der Ausbildung/Prüfung er absolvieren möchte.